Dr. Daniel Walter ist Partner in der Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht von Osborne Clarke in Deutschland. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der aufsichtsrechtlichen Beratung von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern, Inhabern von Zahlungssystemen sowie Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungen. Daniel berät insbesondere zu Erlaubnisanträgen von Zahlungsinstituten, regulatorischen Anforderungen an Banken, E-Geld-Emittenten und Zahlungsinstituten in Zusammenhang mit bestehenden und neuen Bank- und Zahlungsverkehrsprodukten, Kooperations- und Outsourcingverträgen zwischen regulierten Unternehmen und Outsourcing- bzw. FinTech-Unternehmen. Regelmäßig veröffentlicht er zu regulatorischen Themen. Er ist Mitautor eines Kommentars zum Zahlungsdiensteaufsichtsrecht des Beck-Verlags. Seit 2011 ist er bei Osborne Clarke als Rechtsanwalt und seit Januar 2019 als Partner tätig.